Veröffentlichungsdatum: April 25, 2023 Autor: Alexander Goeze Kommentare: 0

Informationen zur Einfriedung der richtigen Grundstückseite

Welche Zaunseite Ihnen gehört, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel dem Inhalt des Kaufvertrags oder dem Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes.

Grundsätzlich gilt, dass ein Zaun in der Regel auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken errichtet wird, so dass er beiden Eigentümern gehört und von beiden Seiten genutzt wird. In diesem Fall wäre es schwierig, zu bestimmen, welche Zaunseite Ihnen gehört.

Es ist jedoch möglich, dass der Kaufvertrag oder ein anderer schriftlicher Vertrag zwischen den Eigentümern des betreffenden Grundstücks eine Regelung enthält, die besagt, auf welcher Seite des Zauns sich das Eigentum befindet. Es ist auch möglich, dass im Grundbuch eine Regelung eingetragen ist, die bestimmt, auf welcher Seite sich das Eigentum befindet.

In einigen Bundesländern gibt es auch spezielle Regelungen im Nachbarschaftsrecht, die bestimmen, welche Zaunseite wem gehört. Beispielsweise ist in einigen Bundesländern der Eigentümer des Grundstücks, auf dessen Seite der Zaunpfosten steht, Eigentümer des Zauns, während in anderen Bundesländern der Eigentümer des Grundstücks, das vom Zaun umschlossen wird, Eigentümer des Zauns ist.

Es ist daher empfehlenswert, sich im konkreten Fall bei der zuständigen Baubehörde oder einem Rechtsanwalt über die genauen Regelungen und Zuständigkeiten zu informieren.

 

Nachbarschaftsrechtsgesetz in Berlin – Regelungen der Nutzung von Zäunen

 

Das Nachbarschaftsrecht in Berlin ist im Berliner Nachbarrechtsgesetz (NachbG Bln) geregelt und enthält Bestimmungen zum Umgang mit Nachbarn sowie Regelungen zu verschiedenen Themen, einschließlich dem Bau und der Nutzung von Zäunen.

Im NachbG Bln wird bestimmt, dass Zäune auf der gemeinsamen Grenze zwischen zwei Grundstücken errichtet werden sollen. Beide Nachbarn sind dann Eigentümer des Zauns und müssen ihn gemeinsam pflegen und instand halten. Wenn ein Nachbar den Zaun ohne Zustimmung des anderen Nachbarn errichtet, hat der andere Nachbar das Recht, ihn zu entfernen oder eine Entschädigung zu verlangen.

Die maximale Höhe von Zäunen in Berlin beträgt in der Regel 2,00 m. Wenn ein höherer Zaun gewünscht wird, muss eine Genehmigung beantragt werden. Wenn der Zaun an einer öffentlichen Straße, einem öffentlichen Platz oder einem öffentlichen Weg liegt, können zusätzliche Vorschriften gelten.

In Berlin ist es auch möglich, eine Grenzbepflanzung statt eines Zauns zu verwenden. In diesem Fall kann jeder Nachbar auf seinem eigenen Grundstück die Pflanzen pflegen und beschneiden, die die Grenze markieren.

Es ist jedoch zu beachten, dass das Nachbarschaftsrecht in Berlin nur allgemeine Richtlinien enthält. Im Einzelfall können weitere Regelungen und Einschränkungen gelten. Es empfiehlt sich daher, sich bei der zuständigen Baubehörde oder einem Rechtsanwalt über die geltenden Bestimmungen und Regelungen zu informieren, bevor ein Zaun errichtet wird.

 

Welche Zaun-Seite gehört nun mir und welche Zaun-Seite gehört den Nachbarn?

Die Frage, welcher Zaun zu einem bestimmten Grundstück gehört, hängt in Berlin und Brandenburg von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Lage des Zauns auf der Grundstücksgrenze, den vereinbarten Eigentumsverhältnissen oder den Regelungen des Nachbarrechts.

In der Regel gilt in beiden Bundesländern, dass ein Zaun, der auf der Grenze zwischen zwei Grundstücken errichtet wurde, gemeinsames Eigentum beider Nachbarn ist. Das bedeutet, dass beide Nachbarn für die Pflege, Instandhaltung und Reparatur des Zauns verantwortlich sind.

Wenn ein Zaun ausschließlich auf einem Grundstück errichtet wurde, gehört er dem Eigentümer des betreffenden Grundstücks. Das gilt auch dann, wenn der Zaun sich in der Nähe oder auf der Grenze zum Nachbargrundstück befindet.

Es gibt jedoch auch häufig folgende Regelungen und Fälle:

Da ein Grundstück häufig von vier Seiten eingefriedet ist, stellt sich die Frage, wie die anderen Seiten zu betrachten sind. Den linken Zaun hat der linke Eigentümer zu errichten und in Stand zu halten. Der vordere Zaun, ist von dem Grundstückseigentümer selbst zu errichten. Für Grundstücksgrenzen, die hinter dem Grundstück liegen, sind beide Nachbarn zuständig.

Es ist daher empfehlenswert, die Eigentumsverhältnisse am Zaun vor dem Kauf oder dem Bau eines Zauns genau zu klären, um spätere Streitigkeiten mit dem Nachbarn zu vermeiden. Im Zweifelsfall kann eine Überprüfung durch das Grundbuchamt oder eine juristische Beratung hilfreich sein.